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Benötigt man in Deutschland eine Genehmigung für eine digitale Werbetafel?

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Für eine große digitale Werbetafel im Außenbereich benötigen Sie in Deutschland in den meisten Fällen eine Genehmigung. Ein solches LED-Display wird in der Regel als Werbeanlage eingestuft: eine ortsfeste Anlage, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Welche Genehmigungen genau erforderlich sind, hängt vom Bundesland, der Gemeinde, dem Standort, den Abmessungen, der Konstruktion und der Art der dargestellten Inhalte ab. 

In Deutschland gibt es kein einheitliches Genehmigungsverfahren für digitale Werbetafeln. Die baurechtlichen Vorschriften sind größtenteils in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden eigene Vorschriften für Werbung und Gestaltung erlassen.

Bei einer großen Outdoor-LED-Werbetafel sollten Sie daher zunächst von einer Genehmigungspflicht ausgehen, bis die zuständige Bauaufsichtsbehörde schriftlich bestätigt, dass das Projekt verfahrensfrei ist.

Was gilt in Deutschland als Werbeanlage?

In den deutschen Vorschriften wird üblicherweise der Begriff Werbeanlage verwendet. Darunter fallen ortsfeste Einrichtungen, die der Werbung oder als Hinweis auf ein Unternehmen, ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Beruf dienen und vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • digitale LED-Werbetafeln;
  • beleuchtete Werbetafeln;
  • digitale Plakatwände;
  • Werbestelen;
  • freistehende LED-Displays;
  • Fassadenwerbung;
  • Leuchtkästen;
  • feste Werbekonstruktionen.

Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen nennt unter anderem Schilder, Lichtwerbung, Säulen, Tafeln und andere Werbeflächen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Für Werbeanlagen, die zugleich bauliche Anlagen sind, gelten zusätzlich die baulichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung. Lesen Sie die Bauordnung Nordrhein-Westfalen.

Eine digitale Werbetafel kann somit sowohl als Werbeanlage als auch als bauliche Anlage beurteilt werden. Bei einem freistehenden Display spielen beispielsweise auch das Fundament, die Konstruktion, die Höhe, die Windlast und die Abstände zu Gebäuden oder Grundstücksgrenzen eine Rolle.

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Warum unterscheiden sich die Vorschriften je nach Standort?

Deutschland besteht aus sechzehn Bundesländern. Jedes Bundesland besitzt eine eigene Bauordnung, beispielsweise die BauO NRW in Nordrhein-Westfalen, die BayBO in Bayern oder die BauO Bln in Berlin.
Die Grundsätze ähneln sich, aber Ausnahmen, verfahrensfreie Größen und Antragsverfahren können voneinander abweichen. Zusätzlich kann eine Gemeinde weitere Vorschriften festlegen, zum Beispiel in einer:

  • Werbesatzung;
  • Gestaltungssatzung;
  • einem Bebauungsplan;
  • Regelung für eine historische Innenstadt;
  • Regelung für ein bestimmtes Einkaufs- oder Gewerbegebiet.

Eine digitale Werbetafel, die an einem Standort zulässig ist, kann daher an einem vergleichbaren Standort in einer anderen Gemeinde abgelehnt oder nur unter zusätzlichen Auflagen genehmigt werden.

Sind kleine Werbeanlagen verfahrensfrei?

Einige kleine Werbeanlagen sind verfahrensfrei. Das bedeutet, dass dafür kein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

In Nordrhein-Westfalen sind Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m² beispielsweise grundsätzlich verfahrensfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen außerdem Ausnahmen für vorübergehend angebrachte Werbung und bestimmte Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten. Das offizielle Bauportal NRW erläutert diese Ausnahmen.

Diese Grenze darf jedoch nicht ohne Weiteres auf jeden Standort in Deutschland übertragen werden. Örtliche Vorschriften können strenger sein. Die Stadt Köln weist beispielsweise darauf hin, dass innerhalb des Geltungsbereichs bestimmter örtlicher Bau- oder Werbesatzungen bereits ab einer Größe von 0,5 m² ein Antrag erforderlich sein kann. Lesen Sie die Informationen zu verfahrensfreien Werbeanlagen in Köln.

Für große digitale Werbetafeln an Einkaufszentren, Unternehmensstandorten und Zufahrtsstraßen sind die Ausnahmen für kleine Werbeanlagen in der Regel nicht relevant.

Verfahrensfrei bedeutet nicht automatisch zulässig

Der Begriff verfahrensfrei bedeutet lediglich, dass kein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Er bedeutet nicht, dass die Werbeanlage automatisch überall aufgestellt werden darf.

Auch eine verfahrensfreie Werbeanlage muss unter anderem folgende Vorschriften einhalten:

  • die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes;
  • den örtlichen Bebauungsplan;
  • lokale Werbe- und Gestaltungssatzungen;
  • die Vorschriften zur Verkehrssicherheit;
  • die Vorgaben für Lichtimmissionen;
  • den Natur- und Landschaftsschutz;
  • den Denkmalschutz;
  • gegebenenfalls Vorschriften für die Nutzung öffentlicher Flächen.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften bleibt bei der Bauherrschaft und dem Eigentümer der Anlage. Wenn Zweifel bestehen, sollten Sie deshalb immer eine schriftliche Beurteilung der zuständigen Behörde einholen.

Warum gelten für digitale Werbetafeln zusätzliche Anforderungen?

Eine digitale Werbetafel unterscheidet sich von einer statischen Werbeanlage, weil sich Helligkeit, Farben und Inhalte verändern können. Genehmigungsbehörden beurteilen daher häufig nicht nur die Abmessungen und Konstruktion, sondern auch die visuelle Wirkung des Displays.

Wichtige Prüfpunkte sind:

  • die maximale Helligkeit am Tag;
  • die Helligkeit am Abend und in der Nacht;
  • die automatische Dimmung;
  • die Häufigkeit der Bildwechsel;
  • bewegte Bilder oder Videos;
  • blinkende oder auffällige Übergänge;
  • die Ausrichtung des Displays;
  • der Abstand zu Wohngebäuden;
  • eine mögliche Blendwirkung;
  • eine mögliche Ablenkung von Verkehrsteilnehmern;
  • die Betriebs- und Abschaltzeiten.

Digitale Werbung ist nicht automatisch verboten. Aufgrund ihrer dynamischen und beleuchteten Eigenschaften können jedoch zusätzliche Auflagen gelten.

Helligkeit und Lichtimmissionen

Ein Outdoor-LED-Display muss tagsüber hell genug sein, um gut sichtbar zu bleiben. Abends und nachts kann dieselbe Lichtstärke jedoch zu Belästigungen oder Blendungen führen.

Künstliches Licht kann in Deutschland als Umwelteinwirkung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beurteilt werden. Dabei können unter anderem die Aufhellung von Wohnräumen, direkte Blendung und die Nutzung der Umgebung berücksichtigt werden. Nordrhein-Westfalen verwendet hierfür Richtwerte, die von der Gebietsnutzung, der Tageszeit und der Dauer der Lichteinwirkung abhängen. Lesen Sie mehr über Lichtimmissionen beim Umweltministerium NRW.

Die zuständigen Behörden können deshalb Auflagen festlegen zu:

  • der maximalen Leuchtdichte;
  • der automatischen Anpassung an das Umgebungslicht;
  • der Dimmung am Abend;
  • einer Abschaltung in der Nacht;
  • der Abstrahlrichtung;
  • dem Abstand zu umliegenden Wohngebäuden.

Rotapanel setzt eine automatische Helligkeitsregelung ein, mit der die Lichtstärke des Displays an das Umgebungslicht angepasst wird. Tagsüber bleibt das Display gut sichtbar, während die Helligkeit am Abend automatisch reduziert wird. Dies unterstützt einen verantwortungsvollen Betrieb, ersetzt jedoch nicht die Prüfung durch die örtlichen Behörden.

Vorschriften zur Verkehrssicherheit

Wenn eine digitale Werbetafel von einer öffentlichen Straße aus sichtbar ist, spielt auch die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle.

Nach § 33 der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung darf Werbung Verkehrsteilnehmer nicht in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise ablenken. Werbung darf außerdem nicht so mit Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verbunden werden, dass Verwechslungen oder Beeinträchtigungen entstehen können.

Bei der Beurteilung können folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • der Abstand zu Kreuzungen und Lichtsignalanlagen;
  • der Abstand zu Verkehrszeichen;
  • die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Verkehrs;
  • die Größe und Helligkeit des Displays;
  • die Häufigkeit der Anzeigenwechsel;
  • der Einsatz bewegter Bilder;
  • die Komplexität der Verkehrssituation;
  • die Ausrichtung der Werbetafel.

Ein LED-Display an einem ruhigen Parkplatz wird daher anders beurteilt als eine große digitale Plakatwand an einer stark frequentierten Kreuzung oder Autobahn.

Weltweit mehr als 25.000 Werbetafeln installiert.

Digitale Werbung an Autobahnen und Bundesstraßen

Für Standorte an deutschen Autobahnen und anderen Bundesfernstraßen können zusätzliche Einschränkungen gelten. Das Bundesfernstraßengesetz enthält Bereiche, in denen bauliche Anlagen und Werbeanlagen nicht oder nur mit Zustimmung errichtet werden dürfen.

An Autobahnen gilt grundsätzlich eine Anbauverbotszone von 40 Metern. An bestimmten Abschnitten von Bundesstraßen beträgt dieser Abstand 20 Meter. Auch außerhalb dieser Bereiche können zusätzliche Zustimmungen oder Prüfungen der Verkehrssicherheit erforderlich sein. Lesen Sie § 9 des Bundesfernstraßengesetzes.

Bei einem Standort an einer stark befahrenen Straße sollten Sie deshalb nicht nur das kommunale Baurecht prüfen lassen. Auch die zuständige Straßenbau- oder Verkehrsbehörde kann an der Beurteilung beteiligt werden müssen.

Darf eine digitale Werbetafel im Außenbereich aufgestellt werden?

Werbung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist in vielen Bundesländern stark eingeschränkt. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland.

In Nordrhein-Westfalen sind Werbeanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Werbung an der Stätte der Leistung und bestimmte Hinweiszeichen. Die Ausnahmen sind in § 10 der BauO NRW geregelt.

Eine freistehende digitale Plakatwand in einem ländlichen Gebiet ist daher meistens schwieriger zu genehmigen als ein Display an einem bestehenden Einkaufszentrum oder Unternehmensgebäude innerhalb eines Gewerbegebiets.

Prüfen Sie immer die örtliche Werbesatzung

Eine Gemeinde kann in einer Werbesatzung festlegen, wo Werbung angebracht werden darf und welche gestalterischen Anforderungen gelten.

Örtliche Vorschriften können Regelungen enthalten zu:

  • der maximalen Fläche;
  • der maximalen Höhe;
  • der Position an einer Fassade;
  • freistehenden Werbeanlagen;
  • der Anzahl von Werbeanlagen pro Gebäude;
  • der Beleuchtung und Farbgestaltung;
  • bewegten oder wechselnden Inhalten;
  • den Abschaltzeiten;
  • der Wirkung auf das Stadtbild;
  • Werbung für Unternehmen, die nicht am Standort ansässig sind.

Einige örtliche Satzungen beschränken oder verbieten wechselnde Lichteffekte und visuell bewegte Inhalte in bestimmten Gebieten. In Teilen Kölns müssen Werbeanlagen beispielsweise ein ruhiges und geordnetes Erscheinungsbild bewahren. Wechselnde Lichteffekte können dort eingeschränkt sein. Lesen Sie ein Beispiel einer örtlichen Kölner Werbesatzung.

Diese Vorschriften gelten nicht automatisch in ganz Deutschland. Das Beispiel zeigt jedoch, warum die örtliche Satzung bereits vor der Planung des Displays geprüft werden muss.

Gelten zusätzliche Vorschriften bei Denkmälern?

Soll die digitale Werbetafel an, neben oder in der Umgebung eines denkmalgeschützten Gebäudes angebracht werden? Dann kann neben der Baugenehmigung eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.

Die Denkmalschutzbehörde kann unter anderem prüfen:

  • ob die Werbetafel die Sicht auf das Denkmal beeinträchtigt;
  • ob die Fassade verändert oder beschädigt wird;
  • ob die Größe zum Gebäude passt;
  • ob die Beleuchtung den historischen Charakter beeinträchtigt;
  • ob das Display Auswirkungen auf ein geschütztes Orts- oder Stadtbild hat.

Auch wenn eine Werbeanlage nach der Bauordnung verfahrensfrei wäre, können die denkmalschutzrechtlichen Vorschriften weiterhin gelten.

Ist für die Aufstellung auf öffentlichem Grund eine Erlaubnis erforderlich?

Wenn eine Werbetafel vollständig oder teilweise auf öffentlichem Grund steht, kann zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. Dabei handelt es sich um eine Erlaubnis für eine besondere Nutzung einer öffentlichen Straße, eines Gehwegs oder einer anderen kommunalen Fläche.

Diese Erlaubnis ist von einer möglichen Baugenehmigung zu unterscheiden. Für eine große Werbetafel können daher mehrere Verfahren gleichzeitig erforderlich sein.

Berlin verlangt bei Anträgen für großflächige Werbetafeln auf öffentlichem Grund beispielsweise einen Lageplan, eine maßstabsgerechte Zeichnung der Werbeanlage und weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen der beteiligten Behörden. Lesen Sie mehr über das Verfahren für Großflächenwerbetafeln in Berlin.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Die erforderlichen Antragsunterlagen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Für eine große digitale Werbetafel werden üblicherweise verschiedene technische und visuelle Dokumente verlangt.

Dazu können gehören:

  • das Antragsformular;
  • ein Auszug aus der Flurkarte oder ein Lageplan;
  • die genaue Position auf dem Grundstück;
  • technische Zeichnungen mit sämtlichen Abmessungen;
  • Fassadenansichten oder Zeichnungen der freistehenden Konstruktion;
  • Farbfotos oder eine Fotomontage der geplanten Situation;
  • eine statische Berechnung oder ein Standsicherheitsnachweis;
  • Informationen zum Fundament und zur Befestigung;
  • technische Daten der LED-Anlage;
  • Angaben zur Helligkeit und automatischen Dimmung;
  • die geplanten Betriebszeiten;
  • eine Beschreibung der Inhalte und Bildwechsel;
  • die Zustimmung des Eigentümers, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.

Das offizielle Serviceportal Berlin nennt unter anderem einen Auszug aus der Flurkarte, einen Lageplan, eine geeignete visuelle Darstellung der Werbeanlage und gegebenenfalls einen Standsicherheitsnachweis. Lesen Sie mehr über das Berliner Antragsverfahren für Werbeanlagen.

Die zuständige Behörde kann zusätzliche Untersuchungen verlangen, beispielsweise ein lichttechnisches Gutachten, eine Verkehrssicherheitsprüfung oder einen bautechnischen Nachweis.

Bei welcher Behörde wird die Genehmigung beantragt?

Der Antrag wird normalerweise bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises eingereicht, in dem die digitale Werbetafel aufgestellt werden soll. Diese Behörde kann beispielsweise folgende Bezeichnungen tragen:

  • Bauaufsichtsbehörde;
  • Bauordnungsamt;
  • Baurechtsamt;
  • untere Baurechtsbehörde;
  • Stadtentwicklungsamt.

Es empfiehlt sich, diese Stelle bereits während der Planungsphase zu kontaktieren. Auch das offizielle Serviceportal Berlin rät dazu, vor der Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit den zuständigen Bereichen für Stadtplanung und Bauaufsicht aufzunehmen.

Schritt-für-Schritt zur Genehmigung

Schritt 1: Bestimmen Sie den genauen Standort

Legen Sie fest, wo das Display aufgestellt wird, wie groß es sein soll und aus welchen Richtungen es sichtbar ist. Ohne einen genauen Standort kann die Behörde das Vorhaben nicht zuverlässig beurteilen.

Schritt 2: Prüfen Sie die Vorschriften des Bundeslandes

Ermitteln Sie, welche Landesbauordnung gilt und ob die Werbeanlage genehmigungspflichtig oder möglicherweise verfahrensfrei ist.

Schritt 3: Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften

Prüfen Sie, ob für den Standort ein Bebauungsplan, eine Werbesatzung oder eine Gestaltungssatzung gilt. Kontrollieren Sie außerdem, ob das Gebäude oder seine Umgebung unter besonderem Schutz steht.

Schritt 4: Besprechen Sie das Vorhaben mit der Bauaufsichtsbehörde

Legen Sie einen vorläufigen Entwurf vor und fragen Sie, welche Unterlagen und zusätzlichen Gutachten benötigt werden. Dadurch vermeiden Sie, dass ein bereits vollständig ausgearbeitetes technisches Design später geändert werden muss.

Schritt 5: Arbeiten Sie das technische Konzept aus

Bestimmen Sie die Abmessungen, den Pixelabstand, die Konstruktion, die Helligkeitsregelung, die Betriebszeiten und die Art der dargestellten Inhalte.

Schritt 6: Stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen

Lassen Sie Zeichnungen, Fotomontagen sowie gegebenenfalls statische und lichttechnische Berechnungen erstellen.

Schritt 7: Reichen Sie den Antrag ein

Reichen Sie den vollständigen Antrag digital oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein. Das konkrete Verfahren unterscheidet sich je nach Bundesland und Gemeinde.

Schritt 8: Beginnen Sie erst nach Erteilung der Genehmigung

Bestellen oder produzieren Sie die endgültige Konstruktion erst, wenn feststeht, dass das Display in der geplanten Ausführung aufgestellt werden darf. Berücksichtigen Sie dabei sämtliche Auflagen aus der Genehmigung.

Was passiert bei einer Aufstellung ohne Genehmigung?

Wird eine genehmigungspflichtige digitale Werbetafel ohne die erforderliche Erlaubnis aufgestellt, kann die zuständige Behörde ordnungsrechtlich einschreiten.

Abhängig vom Bundesland und von der konkreten Situation kann dies zu folgenden Maßnahmen führen:

  • Einstellung der Bauarbeiten oder des Betriebs;
  • einem Bußgeld;
  • einer verpflichtenden Anpassung des Displays;
  • einer Einschränkung der Betriebszeiten;
  • der Abschaltung der Beleuchtung;
  • der Beseitigung der Werbeanlage.

Auch ein technisch sicheres und professionell produziertes Display kann beanstandet werden, wenn der Standort oder die Ausführung nicht den planungsrechtlichen und örtlichen Vorschriften entspricht.

Kann Rotapanel bei der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens helfen?

Die formelle Genehmigung wird von den zuständigen deutschen Behörden geprüft und erteilt. Rotapanel kann im Rahmen der technischen Vorbereitung jedoch Informationen zu folgenden Punkten bereitstellen:

  • den Abmessungen des LED-Displays;
  • der Konstruktion und Montage;
  • dem Pixelabstand und der Auflösung;
  • dem Energieverbrauch;
  • der automatischen Helligkeitsregelung;
  • der technischen Funktionsweise;
  • der Steuerung und Verwaltung des Displays.

Wenn die Genehmigungsanforderungen frühzeitig in die Planung einbezogen werden, kann die digitale Werbetafel besser auf die Bedingungen des Standorts abgestimmt werden. Dadurch sinkt das Risiko, dass das Design später umfassend geändert werden muss.

Fazit: Ist eine Genehmigung erforderlich?

Für eine große digitale Werbetafel im Außenbereich benötigen Sie in Deutschland meistens eine Genehmigung. Ob eine Ausnahme gilt, kann nur anhand des Bundeslandes, der Gemeinde und des genauen Standorts festgestellt werden.

Prüfen Sie vor dem Kauf mindestens:

  1. die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes;
  2. den örtlichen Bebauungsplan;
  3. die lokale Werbe- oder Gestaltungssatzung;
  4. die Vorschriften zur Verkehrssicherheit;
  5. die Anforderungen an Helligkeit und Lichtimmissionen;
  6. mögliche Vorschriften des Denkmal- und Naturschutzes;
  7. ob eine gesonderte Erlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen benötigt wird.

Möchten Sie eine digitale Werbetafel an einem Standort in Deutschland realisieren? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen deutschen Bauaufsichtsbehörde auf und beziehen Sie Rotapanel in die technische Planung ein. So können Abmessungen, Konstruktion, Pixelabstand und Helligkeitsregelung von Anfang an auf den Standort und die behördlichen Anforderungen abgestimmt werden.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen über Genehmigungen in Deutschland und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorschriften können je nach Bundesland, Gemeinde und Standort unterschiedlich sein. Lassen Sie die aktuelle Situation immer von der zuständigen deutschen Behörde oder einem örtlichen Genehmigungsspezialisten prüfen.